Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die lizenzierte Musik dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen oder Vereinbarungen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.

Exklusiver Lizenzvertrag

Dieser Exklusive Lizenzvertrag („Vertrag“) wird geschlossen zwischen Alexander Androsov („Lizenzgeber“) und der beauftragenden Partei („Lizenznehmer“), gemeinsam im Folgenden als „Parteien“ bezeichnet.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Der Lizenzgeber verpflichtet sich, das/die im jeweiligen Auftrag, Angebot oder Leistungsverzeichnis bezeichnete(n) musikalische(n) Werk(e) („Musik“) zu komponieren und zu liefern.

1.2 Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer eine exklusive, weltweite und zeitlich unbeschränkte Lizenz ein, die Musik ausschließlich im Zusammenhang mit dem im Auftrag/Rechnungsbeleg genannten spezifischen Projekt („Projekt“) zu nutzen.

2. Umfang der Lizenz

2.1 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Musik in das Projekt und dessen unmittelbare Ableitungen (z. B. Trailer, Teaser, begleitendes Werbematerial) zu integrieren.
Dies umfasst insbesondere die öffentliche Aufführung, Sendung, Vervielfältigung, Verbreitung und kommerzielle Verwertung des Projekts einschließlich der Musik – in allen derzeit bekannten oder künftig entwickelten Medienformen.

2.2 Die Lizenz gestattet nicht:

  • den Verkauf, die Lizenzierung oder den Vertrieb der Musik getrennt vom Projekt;

  • die Unterlizenzierung oder Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers.

3. Vergütung

3.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, dem Lizenzgeber die im jeweiligen Auftrag oder in der Rechnung vereinbarte Vergütung („Honorar“) zu zahlen.

3.2 Das Honorar ist nicht erstattungsfähig und umfasst Komposition, Produktion, Lieferung sowie die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz.

3.3 Zusätzliche Nutzungen außerhalb des Projekts oder zusätzliche Leistungen (z. B. Stems, alternative Mixe oder Re-Syncs) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und können zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

5. Nennung (verpflichtend)

4.1 Der Lizenzgeber bleibt alleiniger Urheber und Rechteinhaber der Musik im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG).
Durch diesen Vertrag erfolgt keine Übertragung des Urheberrechts.

4.2 Der Lizenznehmer erwirbt ausschließlich die in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.

4.3 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, Aufführungs-, Sende- oder Streamingvergütungen über Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) geltend zu machen.
Diese Vergütungen sind vom Honorar unabhängig und fallen nicht in die Verantwortung des Lizenznehmers.

4. Urheberschaft, Eigentum & Vergütungsansprüche

5.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, in allen Versionen des Projekts, in denen eine Urhebernennung üblich oder technisch möglich ist, den Hinweis:„Musik komponiert von Alexander Androsov“ anzugeben – einschließlich der entsprechenden Metadaten, falls anwendbar.

5.2 Das Weglassen der erforderlichen Urhebernennung stellt einen wesentlichen Vertragsverstoß dar.
Nach schriftlicher Aufforderung durch den Lizenzgeber ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nennung innerhalb von sieben (7) Tagen nachzuholen und diese in allen bestehenden sowie künftigen Veröffentlichungen des Projekts nachträglich korrekt anzugeben.

5.3 Unterlässt der Lizenznehmer die Korrektur innerhalb dieser Frist, gilt dies als wiederholter wesentlicher Vertragsbruch und berechtigt den Lizenzgeber, die Lizenz mit sofortiger Wirkung zu widerrufen und die weitere Verbreitung des Projekts, das die Musik enthält, unverzüglich zu untersagen.

6. Lieferung & Format

6.1 Der Lizenzgeber liefert die Musik, sofern nicht anders vereinbart, in einem hochwertigen Audioformat (z. B. WAV, 24 Bit / 48 kHz).

6.2 Stems oder alternative Mixe werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung bereitgestellt und können zusätzliche Gebühren verursachen.

7. Zusicherungen & Haftungsfreistellung

8.1 Beide Parteien können diesen Vertrag bei wesentlichem Vertragsverstoß kündigen, sofern der Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben wird.

8.2 Wird die Lizenz gemäß Ziffer 5.3 aufgrund wiederholter Unterlassung der Urhebernennung widerrufen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Verbreitung des Projekts, das die Musik enthält, unverzüglich einzustellen.

8. Vertragsbeendigung

7.1 Der Lizenzgeber sichert zu, dass die Musik original ist, dass er zur Einräumung der Lizenz berechtigt ist und dass die Musik nach bestem Wissen keine Rechte Dritter verletzt.

7.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die aus der Nutzung der Musik außerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens oder aus einem Vertragsverstoß des Lizenznehmers entstehen.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist München (Deutschland), sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

10. Gesamte Vereinbarung

Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben, melden Sie sich gerne bei mir, bevor wir mit der Zusammenarbeit beginnen.

Notiz: